Güteraufzug / Güteraufzüge
Güteraufzüge sind nach der deutschen Aufzugsverordnung Aufzugsanlagen, die nur zum Transport von Gütern ohne Begleitung von Personen gedacht ist. Das Betreten ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Deshalb dürfen die Güteraufzüge nur von außen herbeigeholt und bedient werden. In der Kabine darf sich kein Bedientableau befinden.
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