AUFZUG NOTRUF / NOTFALL
DER ATH-NOTFALLSERVICE SCHONT IHRE BUDGETS:
Früher war ein Aufzugwärter vor Ort zu benennen, der in einer Tagesschulung vom TÜV eingewiesen wurde, wie er im Lift Eingeschlossene befreien kann. Auch da bestand bereits die Vorschrift, dass sich der Aufzugwärter vor Ort befinden muss oder innerhalb kürzester Zeit zum Aufzug gelangen können muss.
Der Haken dabei: Nicht immer können Eingeschlossene auf sich aufmerksam machen – wenn außer ihnen niemand mehr im Haus war, verhallte jeder Hilferuf ungehört … Auch ist der Aufzugwärter nicht immer erreichbar oder in Lage zum Aufzug zu gelangen. Alptraum über Alptraum!
Dies führte zu einer Änderung im §12 BetrSichV: „Wer eine Aufzugsanlage betreibt, muss sicherstellen, dass auf Notrufe aus einem Fahrkorb in angemessener Zeit reagiert wird und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchgeführt werden.“
Dieser Service erfüllt lückenlos alle vom Gesetzgeber geforderten Auflagen. Zu jeder von uns gelieferten Neuanlage gehört selbstverständlich auch ein Notrufgerät! Bei der Nachrüstung bieten wir unseren Kunden zwei Alternativen:
ATH System-Notruf – Notrufgerät und Installation werden gegen eine Pauschale zur Verfügung gestellt. Monatlich abgerechnet werden die Beiträge für Bereitschaft und Aufschaltung.
ATH Premium-Notruf – Das Notrufgerät wird vom Betreiber gemietet. Die Miete wird zum monatlichen Betrag für Bereitschaft und Aufschaltung hinzugerechnet. Die Wartungsgebühren für die Notrufgeräte sind in den Pauschalen enthalten.
Damit die Kommunikation im Falle eines Falles auch funktioniert, werden die Übertragungswege zu unserem Leitstand täglich geprüft.
Notrufe laufen in unserer ständig besetzten Zentrale auf. Die Mitarbeiter in der Notrufzentrale wirken beruhigend auf die Eingeschlossenen ein und veranlassen deren sofortige Befreiung. Außerdem klären sie noch: Ist ein Arzt notwendig? Sind Termine abzusagen oder zu ändern?